Beratung bei der Verwendung von autochtonem Pflanzenmaterial (Gehölze und Stauden) bei der Anlage von Gärten und als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Einschätzung von Pflanzenstandorten im Garten oder in der Landschaft aufgrund von Zeigerpflanzen.
|